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Ist die B2B-Erkennung datenschutzkonform?

Ja, die B2B-Erkennung ist datenschutzkonform. Individuelle Besucher von Websites zu identifizieren ist datenschutzrechtlich höchst bedenklich, für Zugriffe von Unternehmen gilt dies hingegen im Regelfall nicht. Denn die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist auf natürliche Personen beschränkt. Um auszuschließen, dass – z. B. bei sehr kleinen Unternehmen – mittelbar Rückschluss auf eine dahinterstehende natürliche Person möglich ist, werden nur Zugriffe von Unternehmen aufgeführt, die die Website anhand ihrer gekürzten IP-Adresse aufgerufen haben.