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Inwieweit betreffen die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses vom 05. Mai 2020 etracker?

etracker Analytics ist grundsätzlich nicht einwilligungspflichtig, sondern lässt sich mit dem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO) begründen. Wenn du zudem die standardmäßig ausgelieferte Cookie-less Lösung von etracker einsetzt, benötigst du – sofern du keine anderen einwilligungspflichtigen Cookies setzt – keinerlei Einwilligungen und umgehst die komplexe gesetzeskonforme Gestaltung eines Consent Banners wie in den Leitlinien des EDSA vom 05. Mai 2020 bestätigt.