Der Einsatz von etracker Analytics kann auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen, da durch die datenschutzfreundliche Verarbeitung die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Für die Besuchererkennung werden ausschließlich Informationen wie Browser- oder Header-Informationen verarbeitet, die zwangsläufig oder aufgrund von (Browser-)Einstellungen des Endgerätes übermittelt werden. Somit ist dies nicht als „Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind“, zu werten. Außerdem werden keine Eigenschaften eines Endgerätes, wie etwa die Bildschirmgröße, ausgelesen. Insofern besteht keine Einwilligungspflicht gemäß TTDSG.
Darüber hinaus ist in Fällen, in denen Drittdienstleister beim Tracking als Auftragsverarbeiter eingebunden werden, darauf zu achten, ob diese Dienstleister Daten der betroffenen Personen auch zu eigenen Zwecken verarbeiten (z. B. um eigene Dienste zu verbessern oder Interessensprofile zu erstellen). In diesem Fall – und selbst wenn sich der Drittdienstleister sich dies nur abstrakt vorbehält – wird der Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO überschritten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten – und sei es nur der IP-Adresse – an diese Drittdienstleister kann Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO [das überwiegende berechtigte Interesse] sodann in der Regel keine wirksame Rechtsgrundlage bilden.“
In der Google Datenschutzerklärung heißt es zur Datenverknüpfung:
Wenn Sie Websites besuchen, auf denen Google Analytics eingesetzt wird, kann ein Google Analytics-Kunde erlauben, dass Google Daten über Ihre Aktivitäten auf dieser Website mit Aktivitäten auf anderen Websites verknüpft, auf denen ebenfalls unsere Werbedienste genutzt werden.“
Die Verknüpfung und Anreicherung mit demografischen Daten ist für den Zweck der Web-Analyse nicht das mildeste Mittel und widerspricht der natürlichen Erwartung der Nutzer. Somit kann laut Aufsichtsbehörden das berechtigte Interesse nicht herangezogen werden und eine Einwilligung ist unabdingbar
Datenerfassung trotz Ad Blocking, Browser-Schutzmaßnamen (ITP, ETP) und Browser-Signalen (Do-not-track, Global Privacy Control)
Die aktuelle Orientierungshilfe für Telemedien der Aufsichtsbehörden weist daraufhin, dass Browsereinstellungen, wie die DNT-Einstellung, zu beachten sind. Dies betrifft Google Analytics, aber nicht etracker Analytics. Denn gemäß „World Wide Web Consortium“ (W3C) lehnt DNT nur ein Tracking ab, wenn Daten über die Aktivitäten eines bestimmten Nutzers außerhalb des Kontexts, in dem sie stattfanden, genutzt oder weitergegeben werden (siehe https://www.w3.org/TR/tracking-dnt/).
Einschränkungen durch Ad Blocker und Tracking-Schutzmaßnahmen von Mozilla und Apple können bei Einsatz von Google Analytics nur über ein aufwändiges Serverside Tracking verhindert werden. Hingegen ist die Einrichtung einer eigenen Tracking Domain bei etracker Analytics vergleichsweise schnell und einfach umgesetzt.
Vermeidung von US-Datentransfers
etracker ebenso wie das von etracker genutzte Rechenzentrum IPHH haben ihren Sitz in Deutschland. Somit findet kein EU-US-Datentransfer statt.
Seit dem 10.07.2023 ist ein neuer Datenschutzrahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA in Kraft getreten. Sofern Google die Bestimmungen des Datenschutzrahmens erfüllt und in dieser Liste aufgeführt ist, entfällt die Problematik aus Art. 44 DSGVO: https://www.dataprivacyframework.gov/s/
Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, dass das neue Abkommen langfristig Bestand haben wird. Max Schrems, der mit seiner Organisation noyb bereits das Vorgänger-Abkommen zu Fall gebracht hat, kritisiert das neue Rahmenabkommen scharf und hat schon eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt.
Funktionale Vorteile
Die Haupt-Funktionen und -Reports in etracker Analytics und Google Analytics sind sehr ähnlich, angefangen mit der Reporting-Struktur mit Grafik und Tabelle bis hin zu Sortier-, Filter-, Alarm- und Export-Funktionen.
Aber natürlich gibt es eine Reihe von Funktionen, die von ehemaligen Google Analytics-Anwendern als besondere Vorteile von etracker Analytics hervorgehoben werden wie zum Beispiel:
Dynamische Drill-downs in die Daten nicht nur auf einer Segmentierungs-Dimension, sondern in bis zu sieben Ebenen.
Einzigartige Auswertungen wie die Scrollmap, die das Scrollverhalten auf die jeweiligen Webseiten projiziert.
Wechsel des Attributionsmodells in den Marketing-Reports per Klick: First Ad, Last Ad, Gleichverteilung oder „Badewannenmodell“.
Sekundengenaue Messung der Verweildauer mit Beacon-Technologie auch für Bouncer (Besuche mit nur einem Seitenaufruf).
Premium Service
Klassischen Support inklusive Online-Dokumentation, Video-Tutorials und Kontaktmöglichkeiten gibt es sowohl für Google Analytics als auch für etracker Analytics. etracker bietet darüber hinaus auch Premium Services in Form von Schulungen in der etracker Academy und individuellem Consulting zur optimalen Integration und Nutzung der Lösung an:
Unsere Experten vermitteln online in kleinen Gruppen wertvolles Praxis-Know-how. Anhand konkreter Beispiele und Fallstudien erhalten Einsteiger eine Einführung in die umfangreichen Analyse- und Optimierungs-Möglichkeiten. Fortgeschrittenen Anwendern bietet die Academy unter anderem Schwerpunktwissen zu den verschiedenen Disziplinen der Web-Analyse und des Conversion-Trackings.
Den Online-Erfolg mit datengestützten Entscheidungen und datengetriebenen Prozessen auf- und auszubauen ist eine der Top-Herausforderungen für Organisationen. Wer hier von Best Practices der Experten profitieren, sich Inspirationen und Ideen holen und mit anderen Praktikern austauschen möchte, ist in der etracker Academy genau richtig.
Unsere Consultants unterstützen mit Workshops und Trainings dabei, das Maximum aus den etracker Lösungen herauszuholen. Dabei werden die Inhalte individuell auf die jeweilige Website und Daten sowie auf die Teilnehmer abgestimmt. Reviews und Tagging-Pläne sorgen für die optimale Integration in die Website und App. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Integration in Consent Management Plattformen sowie der Anbindung an Marketing Plattformen wie Google Ads, Microsoft Ads oder Facebook Ads.
Google Tag Manager erspart Eingriffe ins html (ist vom Datentransfer-Verbot und Cookie-Consent-Pflicht betroffen)
Automatisches Tracking von Standard-Events
Plugins für die wichtigsten Systeme verfügbar
Wichtigste Tag Management-Funktionen sind direkt eingebunden für die automatische Erfassung von Scroll- und Klick- sowie CSS-Selektor-Events, interne Suche uvm.
Kampagnen-Tracking
Direkte Anbindung an Google Ads
UTM-Kampagnen-Link-Generator
Mapping von UTM-Kampagnen-Parametern
Eigener Link-Generator (inkl. Link-Historie)
Automatisierter Conversion Upload zu Google Ads und Microsoft Ads
Reporting
Dashboard und Berichte zu Akquisition, Verhalten, Conversions
Alarme, E-Mail-Reporting, Exporte
Dashboard und Berichte unterteilt in Basis-, Marketing-, eCommerce und UX Analytics
Alarme, E-Mail-Reporting, Exporte
Anbindungen
Looker (ehem. Google Data Studio)
API zum Zugriff auf Reportingdaten
Rohdatenzugriff
Looker (ehem. Google Data Studio) Connector
API zum Zugriff auf Reportingdaten
Rohdatenzugriff über SFTP
Targeting API zum Zugriff auf Nutzerprofildaten in Echtzeit
Daten-Aktualität
Nur begrenztes Reporting für den aktuellen Tag verfügbar
Echtzeit-Report
Kontinuierliche Verarbeitung aller Daten des laufenden Tages (ca. 30 Minuten Verarbeitungsdauer)
Echtzeit-Report zu aktuellen und letzten Besuchern
Konto-Verwaltung
Konto, Properties, Datenansichten
Zugriffsverwaltung
Multi-Account-Management zur flexiblen Zuordnung von Accounts (Konten) zu Nutzern
Nutzerverwaltung mit Option zur Teilung von Reportansichten und optionalen Datenansichts-Filtern
Segmentierung
Erstellung von Segmenten und Audiences
Berichte mit nur zwei Dimensionen
On-the-fly Segmentierung ohne vorherige Anlage
Bis zu sieben Dimensionen pro Bericht
Professional Services
Umfangreiche Dokumentation online
Kontakt per Chat und E-Mail
Academy-Videos
Umfangreiche Dokumentation online
Kontakt per Telefon und E-Mail
Interaktive Academy-Lehrgänge
Regelmäßige Webinare und Tipps
Individuelle Consulting-Unterstützung vom Tagging-Plan bis hin zu Schulungen anhand des eigenen Kontos
Datenhoheit
Gefahr von Data-Leakage für Werbezwecke von Wettbewerbern über Funktionen wie „Nutzer, die ähnliche Websites wie diese besuchen“, Ausrichtung nach Zielgruppen mit gemeinsamen Interessen, kaufbereiten Zielgruppen in Google Ads.
Reine Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden
Keine Kunden-übergreifende Verknüpfung von Daten
Keine Nutzung zu eigenen Zwecken oder Weitergabe an Dritte
Consent Management
Keine Vorlage für die Datenschutzerklärung
und keine einfache Opt-Out-Funktion
Separates Consent Management erforderlich
Im Einwilligungsmodus werden rechtlich problematisch Daten für Modellierungen ohne Einwilligung an Google gesendet
Automatisches Tracking von Standard-Events
Vorlage für die Datenschutzerklärung mit einfacher Opt-Out-Funktion
Integrierter Consent Manager für etracker-bezogene Einwilligungen
Anerkannte und unabhängig geprüfte einwilligungs-freie Datenerfassung ohne Hochrechnungen u.ä. im Standard
Unsere Entscheidungshilfe zur Auswahl der optimalen Web-Analyse-Lösung gibt es hier zum Download.
1 Die Inhalte dieser Gegenüberstellung wurden sorgfältig recherchiert, geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Allerdings wird für die Ausführungen kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben.