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Ist der Upload von Daten aus etracker Analytics zu Google Ads datenschutzrechtlich unbedenklich?

Ja, der Upload von etracker Analytics zu Google Ads ist datenschutzrechtlich unbedenklich, da keine personenbezogenen Daten transferiert werden, sondern ausschließlich statistische Daten zur Anzahl an Conversions und gegebenenfalls zugeordnetem Umsatzwert je Kampagnen-Klick.

Die Verknüpfung von Kampagnen und Conversions wird mittels Google Click ID durchgeführt. Wir sehen die Google Click ID nicht als personenbezogenes Datum an. Die Click-ID dient ausschließlich der Erfolgsmessung und ermöglicht die Zuordnung von Conversions zu entsprechenden Google Ads Anzeigen. Ein Remarketing im Sinne der Zuordnung zu einzelnen Nutzern und deren gezielte werbliche Ansprache ist damit hingegen ausgeschlossen. Die Nutzung von importierten Conversion-Daten für Zielgruppen-Segmente ist nicht möglich. Der Datenverarbeiter hat somit keine Möglichkeit, den hinter der Click-ID stehenden Nutzer zu identifizieren und somit ist auch keine Identifizierbarkeit von Betroffenen durch den Website-Betreiber anhand der Google Click ID möglich. Vor diesem Hintergrund beziehen sich die Conversion-Daten, die zu Google Ads hochgeladen werden, nicht auf eine natürliche Person und die Click-ID ist keine Online-Kennung im Sinne von https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-30/.

Eine Zusammenführung der Conversion-Daten mit Nutzer-Daten für allein Google-eigene Zwecke, die dem werbenden Unternehmen verborgen bleiben, kann hierbei nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Denn jeder Klick, der über eine Anzeige kommt, wird von Google mit einer individuellen Google Click-ID (GCLID) gewertet. Google könnte theoretisch darüber die Conversion mit den anderen Tracking-Daten zum jeweiligen Nutzer zusammenführen, wenn Google ein Matching von generierter Click ID und Nutzer-IDs durchführt. Dagegen spricht hingegen, dass „Zielgruppensegmente“ und „Remarketing“ mittels GCLID ausgeschlossen sind und die Übergabe anderer Identifikatoren bzw. die Implementierung von Google Tags erforderlich macht, siehe bspw. https://support.google.com/google-ads/answer/9199250?hl=de.

Zwar schließt Google die Zusammenführung nicht explizit aus, hat aber u.a. Dokumente veröffentlicht, worin der Upload mittels Click-ID ausdrücklich unter Erfüllung strenger Datenschutz-Anforderungen beworben wird, siehe https://www.thinkwithgoogle.com/_qs/documents/4066/comdirect_Offline_Conversion_Tracking_07.pdf. Daher halten wir es für verantwortbar, dieses als glaubhafte Bestätigung dafür zu sehen, dass auch eine rein Google-interne Identifikation anhand der Google Click-ID nicht stattfindet.