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Ist der Server-seitige Google Ads Conversion Upload vom US-Datentransfer-Verbot betroffen?

Laut der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann außerhalb der EU übermittelt werden (in sogenannte Drittländer), wenn in dem Zielland ein adäquates Datenschutzniveau besteht (Art. 44 DSGVO). Dementsprechend dürfen Daten ohne Personenbezug uneingeschränkt in die USA übermittelt werden.

Beim Server-seitigen Conversion Upload von etracker analytics zu Google Ads werden keine personenbezogenen Daten übertragen. Die Zuordnung von Conversions zu den entsprechenden Anzeigen und Kampagnen erfolgt anhand der Google Click ID. Die Click ID dient ausschließlich der Erfolgsmessung und ermöglicht die Zuordnung von Conversions zu entsprechenden Google Ads Anzeigen. Ein Remarketing im Sinne der Zuordnung zu einzelnen Nutzern und deren gezielte werbliche Ansprache ist damit ausgeschlossen. Die Nutzung von importierten Conversion-Daten für Zielgruppen-Segmente ist nicht möglich. Der Verarbeitende hat somit keine Möglichkeit den hinter der Click ID stehenden Nutzer zu identifizieren. Somit ist keine Identifizierbarkeit von Betroffenen durch den Website-Betreiber anhand der Google Click ID möglich.

In diesem Sinne beziehen sich die Conversion-Daten, die zu Google Ads hochgeladen werden, nicht auf eine natürliche Person und die Click ID ist keine Online-Kennung im Sinne von https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-30/.

Eine Zusammenführung der Conversion-Daten mit Nutzer-Daten für allein Google-eigene Zwecke, die dem werbenden Unternehmen verborgen bleiben, kann hierbei nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Denn jeder Klick, der über eine Anzeige zustande kommt, wird von Google mit einer individuellen Google Click-ID (GCLID) gewertet. Google könnte theoretisch darüber die Conversion mit den anderen Tracking-Daten zum jeweiligen Nutzer zusammenführen, wenn Google ein Matching von generierter Click ID und Nutzer-IDs durchführt. Dagegen spricht hingegen, dass „Zielgruppensegmente“ und „Remarketing“ mittels GCLID ausgeschlossen sind und die Übergabe anderer Identifikatoren bzw. die Implementierung von Google Tags erforderlich macht, siehe bspw. https://support.google.com/google-ads/answer/9199250?hl=de.

Zwar schließt Google die Zusammenführung nicht explizit aus, hat jedoch bspw. Dokumente veröffentlicht, worin der Upload mittels Click ID ausdrücklich als Erfüllung strenger Datenschutz-Anforderungen beworben wird, siehe https://www.thinkwithgoogle.com/_qs/documents/4066/comdirect_Offline_Conversion_Tracking_07.pdf. Daher halten wir es für verantwortbar, dieses als glaubhafte Bestätigung zu sehen, dass auch eine rein Google-interne Identifikation anhand der Google Click-ID nicht stattfindet.