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Was ist mit dem „Cookie-Urteil“ gemeint?

Bei dem sog. Cookie-Urteil handelt es sich um das EuGH-Urteil (Planet49-Urteil) vom 01.10.2019 (Rs. C-673/17). Hintergrund ist ein Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Adresshändler und Gewinnspielbetreiber Planet 49, in dessen Mittelpunkt die Wirksamkeit einer Einwilligung in die Speicherung von Informationen auf dem Endgerät stand, welche durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen abgegeben wurde. Der EuGH entschied, dass u.a. die durch Planet 49 eingeholte Einwilligung nicht den Datenschutzanforderungen genügte. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass in einem Unterlassen, die vorangekreuzte Einwilligung zu widerrufen (Opt-Out), keine aktive Willenserklärung gesehen werden könne. Zudem machte der EuGH zu einen deutlich, unter welchen Umständen die Anforderungen an eine Einwilligung nicht erfüllt sind und zum anderen, dass nicht nur personenbezogene Daten im Endgerät des Nutzers von der Opt-In Pflicht betroffen sind.