New menu in etracker analytics: more user-friendly & efficient
15 Supervisory authorities declare Google Analytics to be subject to consent without ifs and buts
Das hat es bislang noch nicht gegeben: In einer konzertierten Aktion fordern 15 deutsche Aufsichtsbehörden Website-Betreiber auf, Google Analytics nicht ohne wirksame Einwilligung einzusetzen. etracker Analytics hingegen kann Cookie-los komplett ohne Einwilligung eingesetzt werden.
Die Aufsichtsbehörden haben in einer Art von „konzertierter Aktion“ durch aufeinander abgestimmte Pressemitteilungen alle Website-Betreiber aufgefordert, Google Analytics nicht länger ohne eine Einwilligung einzusetzen:
Die gemeinsame Position der Aufsichtsbehörden ist damit klar. Aussagen, wonach die Einwilligungspflicht durch Konfigurationen wie IP-Anonymisierung entfallen kann, werden unmissverständlich als veraltet und nicht mehr zutreffend erklärt.
Für den Einsatz von etracker Analytics gilt:
Gemäß Privacy-by-Design kommt etracker jetzt in der Standard-Konfiguration vollständig ohne Cookies aus. Man kann also Datenschutzkonformität, Daten-getriebenes Marketing und Nutzerfreundlichkeit (ohne nervige Einwilligungsdialoge) unter einen Hut bekommen.
Alle Details zum Thema Webanalyse nach dem „EuGH-Cookie-Urteil“ und den Positionspapieren der Aufsichtsbehörden finden Sie in unserem neuen Leitfaden.