„Do-Not-Track“ is not dead
Ende August hat das Landgericht Berlin in seinem Urteil verfügt: „Die Beklagte [LinkedIn] wird verurteilt, […] zu unterlassen, […] Verbrauchern mitzuteilen, dass ein im Browser des Verbrauchers voreingestelltes und ausgesendetes Signal […] („Do-Not-Track-Signal“), nicht als wirksamer Widerspruch gegen eine solche Datenverarbeitung angesehen wird […].“ (Siehe https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-10/23-10-10_Stn_vzbv_HKNRV_Gas_W%C3%A4rme_und_K%C3%A4lte_final_0.pdf, S. 1 f.) Do Not Track (kurz: DNT; englisch …