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CNIL bestätigt: etracker analytics sogar mit Cookies einwilligungsfrei

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2 min Lesezeit
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So geht´s mit Cookies ohne Consent Nur für Frankreich? Vorteil der Wahl

von Olaf Brandt

In Abstimmung mit der französischen Datenschutzbehörde, der Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL), haben wir eine neue Datenschutz-Einstellung geschaffen. Diese erfüllt alle Anforderungen an die Befreiung von der Einwilligungspflicht bei Einsatz von Cookies gemäß der französischen Aufsichtsbehörde. Die CNIL-Ausnahmeregelung sieht vor, dass bei rein aggregierter Web-Analyse zum Zweck der Reichweitenmessung und Website-Optimierung statistische Cookies als essentiell angesehen werden und somit keiner Einwilligung bedürfen.

So geht´s mit Cookies ohne Consent

Mit etracker analytics lassen sich die dafür notwendigen Einstellungen sehr einfach umsetzen. In den Account-Einstellungen findet sich dazu ein neuer Punkt:

Mit Klick auf den Button Deaktivierung von nicht aggregierten Reportings werden die Anzeige von Einträgen im Report „Letzte Besucher“ sowie die individuellen Bestellnummern als Attribut im Reporting deaktiviert.

Unter der Ausnahmeregelung kann die standardmäßige Cookie-Blocking-Funktion entfernt werden, wodurch sich Customer Journeys für alle Nutzer erfassen lassen. Damit ist die Datenbasis, um Aussagen zu treffen, wie viele „eindeutige“ Besucher in einem bestimmten Zeitraum die Website besucht haben und wie häufig Besucher durchschnittlich wiederkehren, sehr verlässlich.

Nur für Frankreich?

In Frankreich können Website-Betreiber mit etracker analytics von der rechtskonformen Befreiung von der Einwilligungspflicht profitieren. In Deutschland hat die Rundfunkdatenschutzkonferenz ebenfalls statistische Cookies unter bestimmten Voraussetzungen als Einwilligungs-frei erklärt: „Empfehlungen zum Einsatz von Cookies in Online-Angeboten der Rundfunkanstalten“. Eine einheitliche Position der Aufsichtsbehörden in Deutschland und auf europäischer Ebene besteht bislang noch nicht. Insofern ist die Nutzung der Ausnahmeregelung in anderen EU-Ländern außer Frankreich mit erhöhten rechtlichen Risiken gegenüber der einwilligungsfreien Cookie-losen Option beim Einsatz von etracker Analytics verbunden.

Vorteil der Wahl

Insgesamt können Website-Betreiber bei Einsatz von etracker Analytics zwischen vier Consent-Optionen wählen. Besonders wichtig: Drei Optionen ermöglichen ein Consent-unabhängiges Tracking und sichern so eine ausreichende Datenbasis für die Steuerung der Marketing-Maßnahmen.

Unsere Experten beraten gerne bei der fachlichen Auswahl der optimalen Consent-Option und vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu Rechtsberatungen. Das Customer Service Team unterstützt bei der Implementierung der ausgewählten Variante (siehe auch unsere Anleitungen für die unterschiedlichen Consent Management Plattformen).

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