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Web-Analyse und Consent

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Wie lassen sich eine maximale Datenbasis für die Web-Analyse und die Erfüllung der Vorgaben des Datenschutzes in Einklang bringen?  Welche Vor- und Nachteile hat jede Option?

von Katrin Nebermann

Consent-Banner sind auf fast allen Webseiten und Apps zu finden. Allerdings erfüllen sie nur selten alle rechtlichen Vorgaben. Denn diese sind umfangreich und ohne eine manipulative Gestaltung lassen sich im Regelfall keine hohen Zustimmungsraten erreichen. So fordern die Datenschutzbehörden beispielsweise einen „Alles Ablehnen“-Button auf der obersten Ebene in gleicher Gestaltung wie der „Alles Akzeptieren“-Button. 

Wie lassen sich eine maximale Datenbasis für die Web-Analyse und die Erfüllung der Vorgaben des Datenschutzes in Einklang bringen? 

Anstelle von Bemühungen um eine hohe Zustimmungsquote empfiehlt es sich, bei der Zustimmungspflicht anzusetzen. Entscheidend für eine maximale Datenbasis und ein erfolgreiches datengetriebenes Marketing ist die Einwilligungs-Unabhängigkeit bei der Web-Analyse.

Derzeit existieren neben dem Einwilligungs-pflichtigen Tracking drei Einwilligungs-unabhängige Varianten:

  1. Session-basiertes Tracking
  2. Kombination aus Cookie-basiertem Tracking nach Einwilligung und Session-basiertem Einwilligungs-freien Tracking
  3. Consent-freies Tracking mit erforderlichen Cookies (CNIL)

In den Varianten 1 und 3 können sich Website-Betreiber sogar das wenig geliebte Consent Management komplett sparen. 

Welche Vor- und Nachteile hat jede Option?

Mit etracker analytics können alle vier Varianten realisiert werden. Der Website-Betreiber entscheidet, welche Variante er einsetzen möchte.

Das standardmäßig aktive Session-basierte Consent-freie Tracking mit etracker Analytics kann angepasst werden. Die zugrundeliegenden rechtlichen Anforderungen werden durch entsprechende Konfigurationen erfüllt. Bei Anbindung von externen Consent Management Tools ist auf die korrekte Implementierung und Gestaltung zu achten. 

Im Gegensatz dazu ist ein rechtskonformer Einsatz von Google Analytics nur nach Einwilligung möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass neben der Einwilligung auch die Zustimmung zu den Risiken des US-Datentransfers eingeholt werden muss. 

Für Website-Betreiber ist die Web-Analyse ein zentraler Baustein ihres digitalen Geschäfts. Erfreulicherweise kann die datengetriebene Steuerung problemlos in Harmonie mit den rechtlichen Anforderungen gebracht werden. Hierfür stehen bei Einsatz von etracker analytics unterschiedliche Wege offen, die alle technisch vollumfänglich ausgestaltet sind. Auch rechtlich sind die zwei von etracker empfohlenen Optionen etabliert und anerkannt. Das bestätigen nicht zuletzt das ePrivacy-Siegel und -Gutachten:  

ePrivacyseal

„Im Cookie-less Modus (Standardmodus) ist ein Einsatz von etracker Analytics ohne jedwede Einwilligungspflicht rechtmäßig.“ 

Disclaimer 

Diese Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und können keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Sie sind eine fachliche Auseinandersetzung und Zusammenfassung des Themas.  Im Bedarfsfall stellen wir gerne den Kontakt zu einem Fachanwalt her. 

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