Tipp der Woche: Norwegische Aufsichtsbehörde Datatilsynet

Norwegische Aufsichtsbehörde Datatilsynet erklärt Google Analytics vorläufig als nicht DSGVO-konform

Anstoß der Untersuchung der norwegischen Aufsichtsbehörde ist eine Beschwerde seitens der von Max Schrems gegründeten Organisation noyb bei den Datenschutzbehörden im EWR.  Diese richtet sich gegen eine Reihe von europäischen Websites – darunter auch eine norwegische -, die laut noyb durch den Einsatz von Google Analytics personenbezogene Daten aus dem EWR in die USA übermitteln und so gegen die Datenschutzverordnung (DSGVO) verstoßen.

Obwohl Norwegen nicht Mitglied der EU ist, hat die Entscheidung der norwegischen Aufsichtsbehörde höchste Relevanz in Deutschland und in der gesamten EU. Denn als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat auch Norwegen die DSGVO eingeführt. Und so weist die Datenschutzbehörde Datatilsynet im Rahmen der Beanstandung von Google Analytics darauf hin, dass sie sich grenzüberschreitend mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden abstimmen wird. Diese hätten das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch zu erheben, wenn sie mit der norwegischen Einschätzung nicht einverstanden sind. Danach wird die norwegische Datenschutzbehörde eine finale Entscheidung zum Einsatz von Google Analytics treffen. Und damit gilt die Entscheidung dann nicht nur in Norwegen, sondern ist Konsens in allen Ländern der EU plus Norwegen, Liechtenstein und Island. Denn so die Mitteilung von Datatilsynet:

„Da es auf europäischer Ebene so viele Beschwerden über den Einsatz von Google Analytics gibt, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Bearbeitung von Beschwerden zu koordinieren. Die Datenschutzbehörden sind verpflichtet, die DSGVO im gesamten EWR einheitlich auszulegen.“

(https://www.datatilsynet.no/aktuelt/aktuelle-nyheter-2023/varsel-om-vedtak-i-google-analytics-saken/)

„Beim Einsatz von Google Analytics habe sich ein klarer europäischer Konsens herausgebildet, sagt Sektionsleiter Tobias Judin in der norwegischen Datenschutzbehörde. Die Datenschutzbehörden in Österreich, Frankreich und Italien sowie die Datenschutzbehörde der EU-Einrichtungen (EDSB) haben bereits entschieden, dass die Verwendung von Google Analytics gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt. Das gleiche Fazit zieht übrigens die dänische Datenschutzbehörde in einem Leitfaden zum Thema, und auch die Datenaufsichtsbehörde in Liechtenstein hat sich kritisch zu dem Tool geäußert.“

(https://www.datatilsynet.no/aktuelt/aktuelle-nyheter-2023/varsel-om-vedtak-i-google-analytics-saken/)

Somit ist eine gegenteilige Einschätzung des EDSA eher unwahrscheinlich. Eine endgültige Entscheidung wird es Ende April bis Anfang Mai geben.

Übrigens sieht die norwegische ebenso wie zuvor die dänische Aufsichtsbehörde die DSGVO-Probleme gleichermaßen für Google Universal Analytics wie für Google Analytics 4.

Wir halten euch auf dem Laufenden zum finalen Urteil.


(Übersetzungen aus dem Norwegischen vom Autor)

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