Tipp der Woche: Datenverlust verhindern

Datenverlust in der Web-Analyse verhindern

Daten sind unerlässlich für erfolgreiches, datengetriebenes Marketing. Deshalb ist das Sicherstellen einer ausreichenden Datenbasis aktuell das wichtigste Thema im digitalen Marketing. Aber die Daten sind durch die verstärkten Anforderungen an Einwilligungen nach DSGVO und TTDSG, Ad-Blocking und Browser-Schutzmaßnahmen bedroht. Je nach Web-Analyse-Lösung kann nur noch ein Bruchteil der Nutzer, Interaktionen und Conversions erfasst werden. Wenngleich meist nicht der komplette Blindflug droht, kann die Sicht schon gefährlich eingeschränkt werden durch:

  1. Consent-Pflicht: Verluste zwischen 50 und 90%.
  2. Ad-Blocking: Verluste von rund 10%.
  3. DNT (Do Not Track) und GPC (Global Privacy Control)*: Verluste von rund 15%.
  4. ITP**: Begrenzungen der Cookie-Laufzeit bei rund 40% der Nutzer, aber meist weniger als 10% der Journeys.

Diese Verluste lassen sich jedoch vermeiden und die Datenbasis aufrechterhalten:

  1. Consent-Pflicht: EU-basiertes Cookie-loses datenschutzfreundliches Session Tracking benötigt weder eine Einwilligung nach TTDSG noch nach DSGVO.
  2. Ad-Blocking: Server-seitiges Tracking (sehr aufwändig) oder Tracking über eine eigene Domain (nur Einrichtung der Domain erforderlich, siehe https://www.etracker.com/docs/integration-setup/tracking-code-sdks/eigene-tracking-domain-einrichten/).
  3. DNT (Do Not Track) und GPC (Global Privacy Control)*: Web-Analyse-Dienst einsetzen, der vertraglich ausschließt, dass die Daten zu eigenen Zwecken des Anbieters genutzt, weitergegeben oder zu übergreifenden Profilen hinzugefügt werden (siehe https://www.w3.org/TR/tracking-dnt/ und https://globalprivacycontrol.org/).
  4. ITP**: Weder Server-seitiges Tracking oder Tracking über eine eigene Domain hilft, um die Laufzeit-Begrenzungen zu vermeiden. Zur Ad-Steuerung können bei längeren Customer Journeys Micro-Conversions genutzt werden, die sich server-seitig an Google Ads & Co. übertragen lassen.

*„Do Not Track“-Signale können im Hinblick auf Weitergabe und Verkauf der Daten an Dritte oder Nutzung durch den Anbieter selbst – wie Google es sich vorbehält – als Widerspruch im Sinne von DSGVO Art. 21 Abs. 5 angesehen werden (auch CCPA).

**Safari Intelligent Tracking Prevention (ITP): Für 1st Party Cookies wird die Gültigkeitsdauer auf 24 Stunden gesetzt, wenn der Referrer ein bekannter Tracker ist.

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