In einer bisher einmaligen Aktion seit Inkrafttreten der DSGVO haben sich die Aufsichtsbehörden von 14 Bundesländern und sogar des Bundes eindeutig übereinstimmend positioniert: Der Einsatz von Google Analytics erfordert, egal in welcher Konstellation, die vorherige Einwilligung der Website-Besucher.
Wird die Pflicht zu informierten, aktiven, freiwilligen Einwilligungen in die Nutzung und Zusammenführung der Daten durch Google erfüllt, leidet jedoch die Datenbasis gewaltig, so dass eine aussagekräftige Web-Analyse in der Regel nicht mehr möglich ist.
Eine Alternative bietet hier etracker Analytics: Der Einsatz von etracker Analytics erfordert dank reiner Datenverarbeitung im Auftrag, Privacy by Design und Cookie-less Tracking by Default keine Einwilligung. Kampagnen-Tracking mit UTM-Parametern, Schnittstelle zu Google Ads für die automatisierte SEA-Optimierung, automatisiertes Event-Tracking und vieles mehr machen die Migration reibungsfrei.
In einem Video vom 12.12.2019 klären Olaf Brandt und Christian Bennefeld auf über:
Rechtslage
- Aktuelle rechtliche Lage beim Tracking & Retargeting
- Zusammenspiel Einwilligungen, Cookies und berechtigtes Interesse
- Best Practice für hohe Datenqualität
Praktische Umsetzung
- etracker einwilligungsfrei nutzen
- Google Analytics friktionsfrei migrieren
- Remarketing modernisieren
Schauen Sie sich das Webinar-Video an oder die Folien der beiden Vortragsteile.
Die Anleitungen zu den Ausführungen finden Sie hier:
- Anleitung zum automatischen Conversion Upload zu Google Ads
- Anleitung zum Blockieren und Aktivieren von etracker Cookies
- Anleitung zum serverseitigen Cookie Upgrade bei Cross Subdomain Tracking
Weitere Informationen zum Thema können Sie unserem Whitepaper
Gemäß DSGVO und Cookie-Richtlinie: Webanalyse ohne Rechtsrisiko und Datenverlust
entnehmen.
Einen Auszug des datenschutzrechtlichen Ergänzungsgutachtens zu etracker können Sie hier einsehen.