Millionenstrafe für Google und Facebook wegen erschwerter Cookie-Ablehnung

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte gegen Google eine Strafe von 150 Millionen Euro und gegen Facebook 60 Millionen Euro.  

Der Grund, so die Aufsichtsbehörde: „Es sind mehrere Klicks erforderlich, um alle Cookies abzulehnen, und nur ein einziger, um sie zu akzeptieren.“ (siehe https://www.cnil.fr/en/closure-injunction-issued-against-google

Auch in Deutschland ist es trotz klarer Rechtslage weit verbreitet, dass Websites die Ablehnung gegenüber der Einwilligung von Cookies erschweren, wie hier am Beispiel der Website connox.de (Stand 07.01.2022): 

Eine Schaltfläche zur Ablehnung ist zunächst noch nicht einmal sichtbar. Somit ist mindestens ein zusätzlicher Klick notwendig, um die Website ohne Cookies nutzen zu können. 

Gemäß Art. 7 DSGVO muss auch der Widerruf der Einwilligung (die Ablehnung) genauso einfach sein wie die Einwilligung selbst. Die Ablehnung darf also gegenüber der Zustimmung nicht erschwert werden, indem mehr Klicks erforderlich sind. 

Ob Website-Betreiber in Deutschland aufgrund illegal gestalteter Consent-Dialoge ebenfalls Strafen in Millionenhöhe zu befürchten haben, wird sich zeigen. Klar ist aber, dass sich die Sanktionsmöglichkeiten durch das im Dezember 2021 inkraftgetretende TTDSG noch einmal erhöht haben. Zudem gibt es ein erstes Gerichtsurteil aus Hessen, wonach auch Betroffene direkt im Eilverfahren auf Unterlassung klagen können. Nicht zu vergessen die Massen-Abmahnungs-wellen von Verbraucher- und Datenschutzorganisationen wie die des Datenschutzaktivisten Max Schrems (noyb). 

Wir empfehlen daher, die Gestaltung des eingesetzten Consent-Dialogs zu überprüfen. Nicht nur vor dem Hintergrund der gleichwertigen Gestaltung von Einwilligungs- und Ablehnungs-Möglichkeit, sondern auch im Hinblick auf weitere Fallstricke. Siehe hierzu unseren Artikel https://www.etracker.com/die-3-haeufigsten-fehler-bei-cookie-bannern/

Hilfestellung bei der rechtskonformen Gestaltung von Consent-Bannern leistet auch die Handreichung zu datenschutzkonformen Einwilligungen auf Webseiten und zu Anforderungen an Consent-Layer der niedersächsischen Datenschutzbehörde.  

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