etracking mit der neuen Firefox-Version

Die neuste Version von Firefox schützt dank standardmäßiger Enhanced Tracking Protection nun alle Nutzer vor Cookies zur Aktivitätenverfolgung von Drittanbietern (im Folgenden Third-Party Cookies genannt).

Die neue Standard-Einstellung im Firefox unter Einstellungen → Datenschutz & Sicherheit → Seitenelemente blockieren sieht so aus:

Mit zukünftigen Firefox-Versionen werden außerdem sogenannte clientseitige First-Party Cookies auf eine Gültigkeit von sieben Tagen begrenzt. Clientseitige Cookies können nämlich im Gegensatz zu serverseitigen Cookies auch zum Verfolgen von Nutzern über mehrere Websites hinweg verwendet werden.

Inwieweit betrifft das etracker?

Das eigentliche Ziel der Tracking Protection ist die Verhinderung, der massiven Erstellung von Website-übergreifenden Profilen. Deshalb gibt es legitime Wege für Technologien wie etracker, die Daten nicht für eigene Zwecke nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen, auch weiterhin Website-Besucher längerfristig wiederzuerkennen.

etracker setzt für die Besucher-Wiedererkennung sowohl First-Party als auch Third-Party Cookies ein, da vor allem im Chrome-Browser nach wie vor Third-Party Cookies nicht blockiert werden. Aus diesem Grund meldet die neuste Firefox-Version über das Schildsymbol in der URL Zeile auf Seiten, auf denen etracker eingesetzt wird, dass Cookies von etracker geblockt wurden. Durch Klick auf den Bereich „Cookies und Website-Daten“ erhält man Informationen, welche Cookies das genau sind.

Hier zu sehen am Beispiel der Seite signalize.com:

Blockiert werden ausschließlich die Third-Party Cookies, die etracker First-Party Cookies hingegen nicht. Verifizieren kann man dies, indem man die Web-Konsole im Browser öffnet. Diese zeigt, dass die von etracker gesetzten First-Party Cookies, insbesondere das _et_coid Cookie zur Wiedererkennung von Besuchern, nicht blockiert werden:

Die Web-Konsole verrät ebenfalls, dass etracker neben diesen Cookies auch den Local Storage nutzt, um den _et_coid Cookie-Wert längerfristig im Browser zu hinterlegen. Wird das _et_coid Cookie gelöscht oder die Ablaufzeit verkürzt, kann der Besucher beim nächsten Website-Besuch problemlos hierüber wiedererkannt werden.

Dass tatsächlich Daten hin zu etracker fließen, zeigt die Netzwerkanalyse in der Web-Konsole:

Achtung! Cross-Subdomain-Tracking

Die Nutzung des Local Storage ist auf die jeweilige Subdomain begrenzt. Wenn Ihre Website neben der Haupt-Subdomain – etwa www.domain.de – über weitere Subdomains – wie etwa blog.domain.de oder shop.domain.de – verfügt, sollten Sie unbedingt unsere Lösung zum Cookie Upgrade serverseitig einrichten. Dadurch werden die clientseitigen etracker First-Party Cookies in serverseitige Cookies umgewandelt und unterliegen dann nicht der siebentägigen Ablauffrist. Hier finden Sie eine Anleitung zum Cookie Upgrade.

Multiple Tracking-Sicherung

etracker nutzt also eine mehrfach gesicherte Methodik zur Wiedererkennung von Besuchern bestehend aus Third-Party Cookies, First-Party Cookies, Local Storage und Cookie Upgrade:

  • Werden alle Arten von Cookies erlaubt: Wiedererkennung über das Third-Party Cookie von etracker.
  • Werden Third-Party Cookies blockiert: Wiedererkennung über das First-Party Cookie von etracker.
  • Werden First-Party Cookies gelöscht oder demnächst auf sieben Tage begrenzt: Wiedererkennung über den Local Storage.
  • Werden multiple Subdomains verwendet: Cookie Upgrade ermöglicht die Gültigkeit jenseits von sieben Tagen.

Wir respektieren somit die Privatsphäre der Nutzer, indem wir die Voreinstellungen im Browser einschließlich „Do Not Track“-Informationen achten, und sorgen gleichzeitig für eine exzellente Datenbasis zur Analyse und Optimierung der Website- und Marketing-Kommunikation.

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