Das „Digital Omnibus-Paket“ der EU-Kommission und Web-Analyse: Was Marketer jetzt wissen müssen
von Olaf Brandt
Der Vorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung verstärkt die Vorteile von datenschutzfreundlichen Web-Analyse-Lösungen gegenüber Google Analytics weiter: DSGVO-konforme einwilligungsbefreite Datenerfassung sogar mit Cookies könnte EU-weit möglich werden. Allerdings sind viele Fragen noch offen. Erfahre, was das für dein Tracking bedeutet.
Was ist die Digital-Omnibus-Verordnung?
Als Omnibus (aus dem Lateinischen „für alle“) ist in diesem Fall nicht ein großes Fahrzeug gemeint, sondern ein Vorhaben, mit dem gleich mehrere Rechtsakte auf einmal geändert werden. Offiziell will die EU-Kommission damit vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie europäischen Start-ups helfen, Kosten zu sparen und die Compliance zu vereinfachen. Datenschützer befürchten hingegen ein erhebliches Abschmelzen des DSGVO-Schutzniveaus.
Noch ist nicht klar, wie schnell die Verordnung beschlossen und wie die finale Fassung aussehen wird. Experten rechnen frühestens Mitte 2026 mit einer Verabschiedung. Wir erklären die zwei wichtigsten Änderungen im Entwurf des Gesetzespakets zur Web-Analyse.
Die wichtigsten Änderungen für Web-Analytics
1. Personenbezug hängt vom Verarbeiter ab
Web-Analyse-Daten gelten nicht mehr automatisch als personenbezogen, sondern nur noch, wenn die verarbeitende Organisation über angemessene Mittel verfügt, um die Person anhand der erfassten Daten zu identifizieren.
| etracker analytics | Google Analytics |
|---|---|
| Website-Betreiber verfügen im Regelfall nicht über Mittel, um Website-Besucher zu identifizieren. Daher findet die DSGVO keine Anwendung mehr. Dies wäre nur noch der Fall, wenn Website-Besucher entgegen dem Standard eigene Identifikatoren mitgeben oder die tatsächlichen Bestellnummern (bei Shops) erfassen. | Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung bei der Verarbeitung der Daten müssen sowohl die Möglichkeiten des Website-Betreibers als auch von Google berücksichtigt werden. Daher sind die Google Analytics-Daten weiterhin als personenbezogen anzusehen. |
2. Statistische Cookies können einwilligungsfrei genutzt werden
Cookies zur Erstellung aggregierter Informationen über die Nutzung und Reichweite von Online-Diensten benötigen keine Einwilligung mehr, wenn dies vom Verantwortlichen dieses Online-Dienstes ausschließlich für eigene Zwecke durchgeführt wird.
| etracker analytics | Google Analytics |
|---|---|
| Nicht-aggregierte Reports lassen sich einfach deaktivieren. Mit dieser Einstellung wäre sogar eine Cookie-basierte Web-Analyse mit etracker einwilligungsfrei. Auch die Bildschirmauflösung könnte in Zukunft einwilligungsfrei ausgelesen werden. Cookies für das Messen von Marketing-Kampagnen und Customer Journeys könnte hingegen weiterhin einwilligungspflichtig bleiben. Cookie-loses Kampagnen-Tracking ist auch nach den Änderungen einwilligungsfrei möglich und unterliegt nicht einmal der DSGVO. | Aufgrund der Nutzung der Daten für Google-eigene Zwecke entfällt die Ausnahme von der Einwilligungspflicht. Wie bisher dürfen Google Analytics Cookies nur nach vorheriger Einwilligung eingesetzt werden. Gleiches gilt für die Erfassung der Bildschirmauflösung und ohnehin für die gesamte Datenverarbeitung. |
Praktische Auswirkungen
- Weniger Consent-Banner für reine Onsite Web-Analyse.
- Abkehr von Plattform-Tools wie Google Analytics und
- Trend zu Privacy-First-Lösungen wie etracker analytics.
Fazit
Das Digital Omnibus-Paket verschärft die Lage für den Einsatz von Google Analytics:
Auch mit IP-Anonymisierung oder Consent Mode darf Google Analytics nur nach ausdrücklicher Zustimmung genutzt werden. Grund: Datenübertragung an Google und mögliche Nutzung für eigene Zwecke (z. B. Profilbildung, Verbesserung von Diensten) widersprechen dem Prinzip der ausschließlichen Verarbeitung für den Website-Betreiber.
Die Verordnung erlaubt consent-freie Analytics nur, wenn Daten ausschließlich für statistische Zwecke und unter Kontrolle des Betreibers verarbeitet werden. Unternehmen, die etracker analytics einsetzen, profitieren durch den Digital Omnibus noch stärker – sie können sogar für Onsite-Analysen statistische Cookies ohne Einwilligung einsetzen und in vielen Fällen auf Consent-Dialoge komplett verzichten.
Barrierefrei bleiben: Cookie-Banner mit dem etracker consent manager gestalten
Der neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung gelassen entgegensehen