Rettung für Daten-getriebenes Marketing

In einer bisher einmaligen Aktion seit Inkrafttreten der DSGVO haben sich die Aufsichtsbehörden von 14 Bundesländern und sogar des Bundes eindeutig übereinstimmend positioniert: Der Einsatz von Google Analytics erfordert, egal in welcher Konstellation, die vorherige Einwilligung der Website-Besucher.

Wird die Pflicht zu informierten, aktiven, freiwilligen Einwilligungen in die Nutzung und Zusammenführung der Daten durch Google erfüllt, leidet jedoch die Datenbasis gewaltig, so dass eine aussagekräftige Web-Analyse in der Regel nicht mehr möglich ist.

Eine Alternative bietet hier etracker Analytics: Der Einsatz von etracker Analytics erfordert dank reiner Datenverarbeitung im Auftrag, Privacy by Design und Cookie-less Tracking by Default keine Einwilligung. Kampagnen-Tracking mit UTM-Parametern, Schnittstelle zu Google Ads für die automatisierte SEA-Optimierung, automatisiertes Event-Tracking und vieles mehr machen die Migration reibungsfrei.

In einem Video vom 12.12.2019 klären Olaf Brandt und Christian Bennefeld auf über:

Rechtslage

  • Aktuelle rechtliche Lage beim Tracking & Retargeting
  • Zusammenspiel Einwilligungen, Cookies und berechtigtes Interesse
  • Best Practice für hohe Datenqualität

Praktische Umsetzung

  • etracker einwilligungsfrei nutzen
  • Google Analytics friktionsfrei migrieren
  • Remarketing modernisieren

Schauen Sie sich das Webinar-Video an oder die Folien der beiden Vortragsteile.

Die Anleitungen zu den Ausführungen finden Sie hier:

Weitere Informationen zum Thema können Sie unserem Whitepaper
Gemäß DSGVO und Cookie-Richtlinie: Webanalyse ohne Rechtsrisiko und Datenverlust
entnehmen.

Einen Auszug des datenschutzrechtlichen Ergänzungsgutachtens zu etracker können Sie hier einsehen.

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