15 Aufsichtsbehörden erklären Google Analytics ohne Wenn und Aber als einwilligungspflichtig

Das hat es bislang noch nicht gegeben: In einer konzertierten Aktion fordern 15 deutsche Aufsichtsbehörden Website-Betreiber auf, Google Analytics nicht ohne wirksame Einwilligung einzusetzen. etracker Analytics hingegen kann Cookie-los komplett ohne Einwilligung eingesetzt werden.

Die Aufsichtsbehörden haben in einer Art von „konzertierter Aktion“ durch aufeinander abgestimmte Pressemitteilungen alle Website-Betreiber aufgefordert, Google Analytics nicht länger ohne eine Einwilligung einzusetzen:

Die gemeinsame Position der Aufsichtsbehörden ist damit klar. Aussagen, wonach die Einwilligungspflicht durch Konfigurationen wie IP-Anonymisierung entfallen kann, werden unmissverständlich als veraltet und nicht mehr zutreffend erklärt.

Für den Einsatz von etracker Analytics gilt:

Gemäß Privacy-by-Design kommt etracker jetzt in der Standard-Konfiguration vollständig ohne Cookies aus. Man kann also Datenschutzkonformität, Daten-getriebenes Marketing und Nutzerfreundlichkeit (ohne nervige Einwilligungsdialoge) unter einen Hut bekommen.

Alle Details zum Thema Webanalyse nach dem „EuGH-Cookie-Urteil“ und den Positionspapieren der Aufsichtsbehörden finden Sie in unserem neuen Leitfaden.

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