NRW Landesbeauftragte für Datenschutz verbietet die Verarbeitung und Speicherung von IP-Adressen
Achtung Datenschutz! Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes NRW kritisiert Google Analytics.
In ihrem „19. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht“ kritisiert die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen Bettina Sokol die illegale Verwendung von personenbezogen Daten innerhalb der Nutzung von Webanalysetools.
Grundsätzlich erlaubt das Telemediengesetz keine personenbezogene Auswertung des Nutzungsverhaltens der Besucherinnen und Besucher von Webangeboten. Zu Marktforschungszwecken oder zur bedarfsgerechten Gestaltung von Webangeboten dürfen Nutzungsprofile nur genutzt werden, wenn Pseudonyme verwendet werden und nach vorheriger Unterrichtung der Betroffenen unter Hinweis auf eine Widerspruchsmöglichkeit.
Als „Prominentes Beispiel für Analysetools“ nennt Bettina Sokol, Google Analytics im aktuellen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht. „Es wird von zahlreichen Webdienstleistern genutzt […].Technisch beruht es darauf, dass über Cookies und Skripte personenscharfe Informationen einschließlich der vollständigen IP-Adresse der Nutzenden erfasst werden und über die aufgerufenen Websites an Google weitergeleitet und hier gespeichert werden.“ „Ein derartiger Einsatz von Analysetools durch die Websitebetreiber ist nach dem Telemediengesetz nicht erlaubt“, kritisiert die Landesbeauftragte.
Eine umfassende datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Google Analytics durch das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wurde bereits im Januar 2009 veröffentlicht.
Bei etracker liegt besonderes Augenmerk auf das Thema Datenschutz. Als erstem Web-Controlling Unternehmen überhaupt wurde der etracker GmbH nach einem aufwändigen Prüfverfahren durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten die datenschutzrechtliche Konformität bescheinigt. Mehr zum Thema Datenschutz bei etracker erfahren Sie hier.
Ihr etracker Team
Quelle: Sokol, Bettina: Neunzehnter Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht (S.30-31), Düsseldorf 2009
