Aktuelle Diskussion um den Datenschutz im Rahmen der Webanalyse
etracker Kunden sind sicher vor Verboten und Bußgeldern durch Datenschutzbehörden
Seit vergangener Woche reißen die Meldungen zum Konflikt von Google Analytics und den Datenschützern nicht ab:
- „Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern“, zeit.de, 24.11.2009
- „Website-Betreiber sind irritiert: 50.000 Euro Strafe für den Einsatz von Google Analytics?“, basicthinking.de, 25.11.2009
- „Google Analytics im Visier vom Datenschutz“, internetworld.de, 25.11.2009
- „Datenschützer wollen Webanalysediensten Fesseln anlegen“, heise.de, 27.11.2009
- „Datenschützer bremsen Googles Datenhunger“, zdf.de, 11.12.2009
Bereits im Januar 2009 veröffentlichte das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine umfassende datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Google Analytics.
Aus diesem Grunde möchten wir erneut darauf hinweisen, dass wir mit etracker Web Analytics und etracker Visitor Voice 100% datenschutzkonforme Produkte anbieten. Es liegen keine Gründe für Verbote und Bußgelder gegen etracker Kunden vor, sofern die Option „Erweiterte Datenschutzgesetzkonformität“ aktiviert ist.
Hintergrund
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben auf der Sitzung des Düsseldorfer Kreises am 26./27. November 2009 in Stralsund beschlossen, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind (siehe www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf).
etracker steht seit vielen Jahren in engem Kontakt mit den Aufsichtsbehörden für Datenschutz. So haben wir uns im Jahr 2005/2006 nicht nur einem datenschutzrechtlichen Prüfungsverfahren nach §38.1 BDSG unterzogen, sondern sind seit jeher im Dialog mit den zuständigen Behörden, um neuesten Entwicklungen stets Rechnung zu tragen. Die nun vorliegenden neuen Beschlüsse konnten wir daher antizipieren und haben bereits im Juli 2009 unsere Software um eine weitere Datenschutzoption ergänzt: Mit der Wahl der Option „Erweiterte Datenschutzgesetzkonformität“ genügen etracker Kunden auch den seit 26.11.2009 gültigen neuen Auflagen.
Zur etracker Philosophie gehört ein sehr hoher Anspruch an den korrekten und vertraulichen Umgang mit Kundendaten. So betrachten wir IP-Adressen bereits seit Jahren als personenbezogene Daten und agieren entsprechend gesetzeskonform. IP-Adressen, wie auch Domainadressen werden bei etracker standardmäßig nur verkürzt gespeichert, so dass ein Rückschluss auf den einzelnen Besucher nicht möglich ist.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei etracker finden Sie auf unserer Website unter www.etracker.com/datenschutz, in unseren FAQs unter www.etracker.com/FAQ und für individuelle Fragen steht Ihnen auch unsere Datenschutzbeauftragte Frau Elke Hollensteiner unter privacy(Bitte entfernen)@etracker(Bitte entfernen).com zur Verfügung.
Lesen Sie auch unsere aktuelle Pressemitteilung zum Thema Datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr etracker Team
